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Woobox-Voting: was die App zählt

Nicht jede Abstimmung, die auf einer Facebook-Seite oder Website eingebettet erscheint, wird von der Plattform selbst gezählt. Woobox Voting ist ein externes Werkzeug, das als App in eine Seite eingebunden wird und die Stimmen komplett eigenständig erfasst, unabhängig von der darunterliegenden Plattform.

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Für Betrachtende sieht das Ergebnis oft aus wie ein natives Element der Seite, ist es aber nicht: Die Zählung, die Auswertung und die Anzeige der Ergebnisse laufen über die Infrastruktur des externen Anbieters, nicht über die Systeme der Plattform, auf der die App eingebettet ist.

Wie Woobox Voting als eingebettete App funktioniert

Wer eine Abstimmung mit einer solchen App aufsetzt, legt Kandidaten oder Beiträge in der externen Verwaltungsoberfläche an, nicht in den nativen Werkzeugen der Plattform. Das Ergebnis erscheint anschließend als eingebetteter Reiter auf der Seite und wirkt für Besuchende wie ein Teil davon, obwohl die eigentliche Logik dahinter vollständig extern läuft.

Beim Abstimmen bestätigt eine besuchende Person meist über einen Klick und teils zusätzlich über eine Anmeldung mit dem eigenen Plattform-Konto, dass die Stimme von ihr stammt. Diese Bestätigung dient der externen App zur eigenen Zählung, nicht der Plattform, auf der die Seite selbst läuft.

Woobox Voting erreicht Teilnehmende auf zwei unterschiedlichen Wegen: als eingebetteter Reiter innerhalb einer Facebook-Seite oder über eine eigenständige, von der App selbst gehostete Adresse, die unabhängig von einem sozialen Netzwerk aufgerufen werden kann. Beide Wege führen zur selben zugrunde liegenden Abstimmung, unterscheiden sich aber darin, wie leicht ein Beitrag außerhalb der ursprünglichen Seite geteilt und gefunden wird.

Bevor ein Beitrag überhaupt zur Abstimmung steht, entscheidet die veranstaltende Person, ob Kandidaten selbst eingetragen werden oder ob Teilnehmende ein eigenes Foto, Video oder einen eigenen Text einreichen dürfen. Bei offener Einreichung sichtet die veranstaltende Person die eingegangenen Beiträge meist vor der Veröffentlichung, sodass ein Beitrag erst nach dieser Prüfung eine eigene Stimmen-Kachel erhält und öffentlich sichtbar wird.

Ob die laufende Stimmenzahl während der gesamten Kampagne offen einsehbar bleibt oder erst nach dem Ende der Abstimmung angezeigt wird, legt ebenfalls die veranstaltende Person in der Verwaltungsoberfläche fest. Eine offene Anzeige lässt Teilnehmende den eigenen Abstand zur Spitze laufend verfolgen, eine verborgene Anzeige verhindert, dass sich Kandidierende gegenseitig an der aktuellen Platzierung orientieren.

Weil eine Kampagne unabhängig von der Plattform läuft, kann dieselbe Facebook-Seite oder Website gleichzeitig mehrere unterschiedliche Woobox-Kampagnen hosten, ohne dass sich deren Zählungen gegenseitig beeinflussen. Eine Stimme in der einen Kampagne wirkt sich auf die Auswertung einer anderen, parallel laufenden Kampagne auf derselben Seite nicht aus, selbst wenn beide über dieselbe Verwaltungsoberfläche desselben Anbieters verwaltet werden.

Neben der eigentlichen Stimme fragt eine solche App häufig zusätzliche Angaben ab, etwa Name oder E-Mail-Adresse der abstimmenden Person, die getrennt von der Zählung selbst gespeichert werden. Diese Angaben dienen meist einem anderen Zweck als die Stimme, etwa der Benachrichtigung im Rahmen einer zusätzlichen Verlosung unter allen Abstimmenden, und verändern die eigentliche Stimmenzahl eines Kandidaten nicht.

Bestätigungsstufen und was mit entfernten Beiträgen passiert

Weil das Zählen bei einer solchen App vollständig extern erfolgt, gelten dort nicht automatisch dieselben Regeln wie bei nativen Umfragen der Plattform. Ob eine Stimme pro Konto, pro Gerät oder pro Zeitfenster erlaubt ist, legt die Konfiguration innerhalb der App fest, nicht ein plattformweiter Standard.

Diese Konfiguration nimmt die Person vor, die die Abstimmung erstellt, meist beim Einrichten der Kampagne in der Verwaltungsoberfläche des Anbieters. Zwei unterschiedliche Abstimmungen mit derselben App können deshalb völlig unterschiedliche Regeln zur Mehrfachteilnahme haben, obwohl beide dieselbe Technik nutzen.

Die Bestätigung einer Stimme kann je nach Einrichtung auf drei unterschiedlichen Stufen ablaufen: ein einfacher Klick ohne weitere Prüfung, eine Anmeldung über ein bestehendes Plattform-Konto oder eine Bestätigung per E-Mail-Link, die erst nach dem Anklicken in der zugesandten Nachricht zählt. Jede dieser Stufen setzt eine andere Hürde für eine wiederholte Stimme von derselben Person.

Wird ein Beitrag nach der Veröffentlichung wegen eines Regelverstoßes wieder entfernt, verschwinden die bereits für ihn abgegebenen Stimmen aus der laufenden Auswertung, statt einem verbleibenden Beitrag gutgeschrieben zu werden. Für die übrigen Kandidierenden ändert sich an der eigenen Zählung nichts, ihr Anteil an der Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen verschiebt sich lediglich rechnerisch, weil die Vergleichsbasis kleiner wird.

Nach dem festgelegten Ende einer Kampagne friert die App neue Stimmen ein, zeigt das bisherige Ergebnis aber meist weiterhin lesbar an. Ob der Beitrag mit der höchsten Stimmenzahl automatisch als Ergebnis gilt oder die veranstaltende Person die Auswertung vor einer Bekanntgabe noch einmal manuell prüft, hängt wieder von der jeweiligen Kampagne ab, nicht von einer Vorgabe der App selbst.

Die Frist, zu der eine Kampagne endet, zeigt die App meist in einer von der veranstaltenden Person festgelegten Zeitzone an, die nicht zwangsläufig mit der Zeitzone der abstimmenden Person übereinstimmt. Wer die verbleibende Zeit falsch einschätzt, weil die eigene Uhrzeit von der angezeigten Zeitzone abweicht, kann dadurch eine Stimme kurz vor Ablauf verpassen, ohne dass das an der Zählung selbst liegt.

Schlägt eine Stimme technisch fehl, etwa durch eine unterbrochene Internetverbindung während der Übermittlung, zeigt die App dies üblicherweise durch eine ausbleibende Bestätigung an, statt die Stimme trotzdem zu zählen. Ein erneuter Versuch nach einer solchen Fehlermeldung führt dadurch meist nicht zu einer doppelt gezählten Stimme, sondern ersetzt lediglich den zuvor gescheiterten Versuch.

Was die Verwaltungsoberfläche nicht offenlegt

Wie die externe App im Hintergrund technisch prüft, ob eine Stimme echt ist, welche Kennungen sie dafür nutzt, und wie sie mit auffälligem Verhalten umgeht, veröffentlicht der Anbieter nicht im Detail. Diese Informationen liegen ausschließlich bei der Person oder Organisation, die die konkrete Kampagne eingerichtet hat.

Ebenso wenig lässt sich von außen nachvollziehen, ob eine einzelne Stimme nachträglich storniert werden kann, wenn sich ein Verdacht auf Mehrfachabstimmung erst nach der Zählung bestätigt, oder ob eine solche Korrektur in der gewählten Konfiguration überhaupt vorgesehen ist. Diese Entscheidung trifft ausschließlich die veranstaltende Organisation, nicht die Person, die abgestimmt hat.

Ob Stimmen, die über den eingebetteten Reiter einer Facebook-Seite abgegeben werden, und Stimmen über die eigenständige, gehostete Adresse derselben Kampagne tatsächlich in denselben Topf einfließen oder getrennt geführt werden, teilt der Anbieter nicht grundsätzlich mit. Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn die veranstaltende Organisation selbst Auskunft darüber gibt.

Ob eine nachträglich festgestellte Mehrfachstimme automatisch aus der Zählung entfernt wird oder ob dafür ein manueller Eingriff der veranstaltenden Organisation nötig ist, lässt sich von außen ebenfalls nicht erkennen. Beide Vorgehensweisen sind technisch möglich, welche davon eine konkrete Kampagne tatsächlich nutzt, bleibt intern.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Nein, die Zählung erfolgt vollständig über die Infrastruktur des externen Anbieters. Die Plattform, auf der die App als Reiter eingebettet ist, stellt nur die Anzeigefläche zur Verfügung.

Nein, das legt jeweils die Person fest, die die Kampagne in der Verwaltungsoberfläche des Anbieters einrichtet. Zwei verschiedene Kampagnen können deshalb unterschiedliche Regeln zur wiederholten Stimme haben.

Das hängt von der Konfiguration der jeweiligen Kampagne ab. Manche verlangen eine Anmeldung oder eine Bestätigung per E-Mail-Link, andere lassen eine Teilnahme auch mit einem einfachen Klick zu.

Nein, dieses Vorgehen veröffentlicht der Anbieter nicht öffentlich im Detail. Nur die Person oder Organisation, die die Kampagne eingerichtet hat, kennt die genaue technische Umsetzung.

Die für diesen Beitrag bereits gezählten Stimmen verschwinden aus der Auswertung und werden keinem verbleibenden Beitrag gutgeschrieben. Für die übrigen Teilnehmenden ändert sich an der eigenen Zählung nichts.

Das hängt von der jeweiligen Kampagne ab. Manche zeigen die Stimmenzahl offen an, andere verbergen sie bis zum Ende, damit sich Kandidierende nicht gegenseitig an der Platzierung orientieren.

Meist ja, weil beide Wege zur selben zugrunde liegenden Kampagne führen. Ob eine bestimmte Kampagne das tatsächlich so einrichtet, teilt der Anbieter aber nicht grundsätzlich mit.

Ja, mehrere Kampagnen auf derselben Seite oder Website zählen unabhängig voneinander. Eine Stimme in der einen Kampagne hat keinen Einfluss auf die Zählung einer anderen.

Frage zu einem konkreten Wettbewerb?

Schicken Sie den Link und die Deadline. Wir lesen die Teilnahmebedingungen und sagen, wie dieser Wettbewerb zählt und was das praktisch bedeutet — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich hier nichts machen lässt.

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