Das Zählregeln Register ist eine Sammlung einzelner Einträge, von denen jeder dieselbe Frage zu einem konkreten Wettbewerb beantwortet: Wie wird hier tatsächlich gezählt? Kein Eintrag bewertet, ob ein Ergebnis fair war, und keiner vergleicht Wettbewerbe untereinander. Stattdessen hält jeder Eintrag fest, welche Zählmethode angewendet wird, wie lang das Abstimmungsfenster läuft, ob Wiederholung vorgesehen ist und was zum Ausschluss einer Stimme führt.
Wer nach einem "zählregeln register" sucht, will meist wissen, ob eine bestimmte Zählweise überhaupt irgendwo dokumentiert ist, bevor er selbst an einem Voting teilnimmt oder eines veranstaltet. Ein Eintrag entsteht ausschließlich aus dem, was ein Veranstalter selbst veröffentlicht hat, nicht aus Vermutungen oder aus Beobachtungen von außen. Fehlt eine öffentliche Angabe zu einem Punkt, bleibt das entsprechende Feld als offen markiert, statt geraten zu werden.
Leserwahl autonis 2025
Zählmethode
Bis zu drei Stimmen pro Kategorie, Abstimmung ausschließlich online.
Sie können in jeder Kategorie bis zu drei Stimmen abgeben.
Abstimmungsfenster
Teilnahmeschluss ist der 20.7.2025 (Beginn nicht genannt).
Teilnahmeschluss für "autonis – Beste Design-Neuheiten 2025" ist der 20.7.2025.
Wiederholungsregel
Jeder Teilnehmer darf pro Leserwahl nur einmal abstimmen.
Pro Leserwahl darf jeder Teilnehmer nur einmal abstimmen.
Ausschlussgründe
Ausgeschlossen sind Minderjährige sowie Mitarbeiter der Verlagsgruppe Motor Presse Stuttgart und deren Angehörige.
Mitmachen kann jeder Leser ab 18 Jahren, außer Mitarbeiter der Verlagsgruppe Motor Presse Stuttgart sowie deren Angehörige.
Abstimmung ist ausschließlich online möglich, Papier-Stimmzettel entfallen.
Dann kann es bereits losgehen mit dem Abstimmen, das ab heuer nur noch online möglich ist.
Abstimmungsfenster
nicht dokumentiert
Wiederholungsregel
Nach einmaliger Registrierung kann in allen Kategorien beliebig oft abgestimmt werden, es gibt keine Obergrenze.
Nach einer einmaligen Registrierung könnt iht in allen Kategorien immer wieder abstimmen – dem Einsatz und dem Fleiß werden hier keine Grenzen gesetzt.
Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises 2025
Zählmethode
Abstimmung per SMS-Code; für jede Stimme muss ein eigener Code angefordert werden.
Für jede Stimme muss ein eigener SMS-Code angefordert werden.
Abstimmungsfenster
Online-Abstimmung voraussichtlich vom 25.09.2025 bis 26.10.2025, 23:59:59 Uhr.
Die Teilnahme an der Online-Abstimmung ist voraussichtlich vom 25.09.2025 bis zum 26.10.2025 (23:59:59 Uhr) möglich.
Wiederholungsregel
Jede Person darf insgesamt bis zu drei Stimmen abgeben, aber nicht mehrfach für dasselbe Projekt.
Jede Person kann bis zu drei Stimmen abgeben – jedoch nicht mehrfach für dasselbe Projekt.
Ausschlussgründe
Automatisierte Stimmabgaben und Wegwerf-Mobilnummern sind unzulässig und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Automatisierte Abstimmungen und die Nutzung sogenannter Wegwerf-Mobilnummern sind unzulässig und werden von der Teilnahme ausgeschlossen bzw. fließen nicht in die Wertung ein.
Abstimmung für den Publikumspreis findet online statt, über die Seite des Medienpartners Lausitzer Rundschau.
Im Rahmen des 30. FFC # digital wird auch die Abstimmung für den Publikumspreis – mit freundlicher Unterstützung unseres Medienpartners Lausitzer Rundschau – online stattfinden.
Abstimmungsfenster
Abstimmung ist bis 31.12.2020 möglich (Beginn nicht genannt).
Publikumspreis des FILMFEST MÜNCHEN (Audience Award)
Zählmethode
Abstimmung per QR-Code und Voting-Tool Votemo, direkt nach der Filmvorführung oder über die Sektionsseiten.
Für jede Filmsektion gibt es einen QR-Code, scannt diesen entweder nach dem Screening direkt von der Leinwand oder auf den Sektionsseiten der Festivalzeitung.
Abstimmungsfenster
Abstimmung läuft ab der ersten Vorführung jedes Films bis Freitag, 03.07., 23 Uhr.
Die Abstimmung läuft immer ab der ersten Vorstellung eines Films bis Freitag, den 03.07. um 23 Uhr.
Wiederholungsregel
nicht dokumentiert
Ausschlussgründe
Repertoirefilme, die nicht im letzten Jahr entstanden sind, sind vom Audience Award ausgeschlossen.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Audience Award sind Repertoirefilme, also Filme, die nicht im letzten Jahr entstanden sind.
Platzierungen bei Leser- und Jurywahl werden in Punkte umgerechnet und zur Gesamtpunktzahl addiert.
Diese Rangfolge wird jeweils in Punkte umgerechnet (Platz 1 = 5 Punkte, Platz 2 = 4 Punkte, Platz 3 = 3 Punkte, Platz 4 = 2 Punkte, Platz 5 = 1 Punkt).
Abstimmungsfenster
Teilnahmeschluss für die Online-Abstimmung ist der 6. März 2026 (Beginn nicht genannt).
Teilnahmeschluss ist am 6. März 2026
Wiederholungsregel
Jede teilnehmende Person darf nur einmal an der Leserwahl abstimmen.
Jede/r Teilnehmende darf nur einmal abstimmen.
Ausschlussgründe
Nur Fliesenfachbetriebe/-händler als F+P-Abonnenten dürfen teilnehmen; Mitarbeiter der Hersteller und Angehörige sind ausgeschlossen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter/-innen der RM Rudolf Müller Medien und Mitarbeiter/-innen der teilnehmenden Hersteller sowie die Angehörigen dieser Mitarbeitenden.
Hardwareluxx Hersteller des Jahres / EHA Reader Awards
Zählmethode
Deutsche Stimmen werden mit den Votings aller EHA-Partnerländer zur europaweiten Gesamtwertung zusammengeführt.
Die Stimmen gehen direkt in die europaweite Abstimmung der EHA Reader Awards ein und werden mit den Votings der Communitys aller EHA-Partnerseiten zusammengeführt.
Abstimmungsfenster
Laut Text enden Umfrage und Gewinnspiel am 26. Juli 2025, 22:59 Uhr.
Die Umfrage und das Gewinnspiel laufen bis zum 26. Juli 2025, 22:59 Uhr.
Wiederholungsregel
nicht dokumentiert
Ausschlussgründe
Mitarbeiter der Hardwareluxx Media GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme von Mitarbeitern der Hardwareluxx Media GmbH ist ausgeschlossen.
Jede stimmberechtigte Person hat drei Stimmen für die Wahl unter den Nominierten.
Stimmen Sie unten ab – Sie haben drei Stimmen.
Abstimmungsfenster
Die öffentliche Wahl läuft bis zum 15. September (Beginn nicht genannt).
Beeindruckende Erfolgsgeschichten von Frauen in Führung – jährlich werden sie von einer Jury gekürt und hier bis 15. September zur öffentlichen Wahl für die begehrten Publikumspreise gestellt.
Wiederholungsregel
nicht dokumentiert
Ausschlussgründe
Beim begleitenden Verlosungsgewinnspiel unter den Abstimmenden gilt: maximal ein Gewinn pro Person oder Unternehmen, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Maximal ein Gewinn pro Person/Unternehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jugendförderpreis 2026 der Förderstiftung der Sparkasse Amberg-Sulzbach
Zählmethode
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Online-Voting; die Projekte mit den meisten zulässigen Stimmen gewinnen, bei Stimmengleichheit wird das Preisgeld geteilt.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch ein Voting. Die Projekte mit den meisten Stimmen gewinnen.
Abstimmungsfenster
Die Votingphase läuft vom 13.10.2026 bis 26.10.2026, 24:00 Uhr.
Die Votingphase beginnt am 13.10.2026 und endet am 26.10.2026 24:00 Uhr.
Wiederholungsregel
Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen; die Einmaligkeit wird über die angegebene Mobilfunknummer sichergestellt.
Jede Person darf innerhalb des Votings nur einmal abstimmen.
Ausschlussgründe
Ausgeschlossen werden Teilnehmer, die unerlaubte Hilfsmittel nutzen oder sich durch Manipulation Vorteile verschaffen; verdächtige Mobilfunknummern wie Wegwerf-Handynummern können samt ihrer Stimmen gestrichen werden.
Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
Deutscher Gastro-Gründerpreis (Social-Media-Voting)
Zählmethode
Eine Vorauswahl der Top 30 tritt in einem Social-Media-Voting an; der Gewinner wird über die meisten Interaktionen aus Likes, Kommentaren und Shares ermittelt und erhält einen Platz in der Top 10, die übrigen neun Plätze vergibt die Jury.
Eine Vorauswahl der Top 30 zieht in ein Social Media Voting ein, dessen Gewinner, der durch die meisten Interaktionen (Likes, Kommentare, Shares) ermittelt wird, einen Platz in der Top 10 erhält.
Wer für sein Lieblingsprojekt unter den sächsischen Gründungsideen abstimmt, kürt das Team mit den meisten Stimmen zum Sieger.
Das Team, das die meisten Stimmen erhält, wird am 6. Juni 2016 auf der futureSAX-Innovationskonferenz 2016 geehrt und erhält einen Sonderpreis, der durch die Cyberport GmbH zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsfenster
Abstimmung ist bis zum 15. Mai möglich (Beginn nicht genannt).
Noch bis zum 15. Mai 2016 kann jeder für seinen Favoriten unter den sächsischen Gründungsideen und- konzepten abstimmen.
Die Gründerinnen und Gründer, die im Online-Publikumsvoting die meisten Stimmen erhalten, gewinnen den Publikumspreis, unabhängig von der Jury-Entscheidung über die Hauptpreisträger.
Die Gründerinnen und Gründer, die im Online-Publikumsvoting die meisten Stimmen erhalten, werden zusätzlich mit einem Publikumspreis ausgezeichnet.
Nach den Auftritten stimmt das Publikum per Stimmzettel geheim ab; nur bei Stimmengleichheit vergibt zusätzlich eine Jury der Kleinkunstbühne weitere Stimmen, die genauen Stimmanteile werden nicht veröffentlicht.
Die Abstimmung erfolgt in geheimer Abstimmung via Stimmzettel
Abstimmungsfenster
Abgestimmt wird noch am Finalabend, unmittelbar nach dem letzten Auftritt; ein mehrtägiges Online-Fenster gibt es nicht.
Nach Abschluss der Darbietungen entscheiden die Zuschauer über die Platzierung
Chorwettbewerb Studioaufnahme des Chorverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg
Zählmethode
Das Endergebnis setzt sich aus 60 Prozent Jury-Wertung und 40 Prozent Online-Voting zusammen.
Die Wertung erfolgte, wie bereits zuvor auf der Homepage geschrieben, mit einer Gewichtung von 60% Jury-Wertung und 40% Online-Voting.
Abstimmungsfenster
nicht dokumentiert
Wiederholungsregel
Mehrfachstimmen aus demselben Haushalt oder Betrieb wurden hingenommen, da dort mehrere Personen mit mehreren Geräten abstimmen können; nur eine einzelne Person kann nicht hunderte Male selbst abstimmen.
Natürlich ist es nicht möglich, dass eine Person 700 Mal abstimmt. Auf der anderen Seite ist es richtig, dass im Haushalt alle Personen abstimmen, vielleicht sogar mit mehreren Geräten.
Ausschlussgründe
Vor der Bekanntgabe der Gewinner wurden alle fragwürdigen Stimmen gelöscht, bei denen sich mehr als 30 Stimmen einer einzigen Person zuordnen ließen.
Nach hitzigen Debatten haben wir uns dazu entschieden vor Bekanntgabe der Gewinner alle fragwürdigen Stimmen zu löschen, bei denen über 30 Stimmen einer Person zugeordnet werden konnten.
Abgestimmt werden kann über mehrere Kanäle gleichzeitig: auf Facebook, über die Website der Stadt, über die Website des Südkurier oder per Kupon in den gedruckten Ausgaben von Hallo Ü und Südkurier.
Mittels Kupon im Hallo Ü und im Südkurier
Abstimmungsfenster
Abstimmung ist vom 21. Februar bis 15. März 2026 möglich.
Sportbegeisterte können vom 21. Februar bis 15. März 2026 für den/die Sportler/in und die Mannschaft des Jahres abstimmen.
Das Endergebnis setzt sich zu je einem Drittel aus Online-Voting, der Bewertung der Duisburger Sportmedien und einem Expertengremium aus Stadtsportbund, Sportpolitik und Sportverwaltung zusammen.
Über ein Online-Voting in Zusammenarbeit mit NRZ/WAZ, Radio Duisburg und Studio 47 konnten die Sportfans abstimmen. Ihr Votum zählte zu einem Drittel.
Pro Kategorie hat jeder Leser eine Stimme, insgesamt sind fünf Stimmen in fünf Kategorien abzugeben; die Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl je Kategorie gewinnen.
Pro Kategorie hat jeder Leser genau eine Stimme, insgesamt müssen Sie fünf Stimmen abgeben.
Abstimmungsfenster
Teilnahmeschluss ist der 30. August 2026 (Beginn nicht genannt).
Teilnahmeschluss ist der 30. August 2026.
Wiederholungsregel
nicht dokumentiert
Ausschlussgründe
Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Axel Springer Konzerns, der B&M Marketing GmbH und beteiligter Kooperationspartner samt Angehörigen sowie Personen ohne Wohnsitz in Deutschland; Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich.
Mitarbeiter des Axel Springer Konzerns, der B&M Marketing GmbH, der beteiligten Kooperationspartner, deren Angehörige sowie Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Es können zwei Stimmen abgegeben werden; Online-Voting und Stimmzettel vor Ort werden gemeinsam gewertet, die Künstler mit den meisten Stimmen werden bei der Preisverleihung geehrt.
Es können 2 Stimmen abgegeben werden. Die Künstler*innen mit den meisten Stimmen aus dem Onlinevoting und von den Stimmzetteln vor Ort werden am Sonntag ab 21.00 Uhr bei der Preisverleihung auf der Hauptbühne A geehrt.
Abstimmungsfenster
Abstimmung ist während des Festivals samstags von 14 bis 21 Uhr und sonntags von 14 bis 20 Uhr möglich.
Hier kann man während des Festivals Sa von 14-21 Uhr und So von 14-20 Uhr für die Lieblinge des Straßenmusikfestvials abstimmen!
Ticketinhaber können jeweils nach den Vorstellungen über die gesehene Inszenierung abstimmen; zur Wahl stehen nur die von der Fachjury ins offizielle Programm aufgenommenen Produktionen.
Jeweils nach den Vorstellungen können Ticket-Inhaber*innen über die gesehenen Inszenierungen abstimmen.
Abstimmungsfenster
Abgestimmt werden kann, sobald die Bayerischen Theatertage offiziell begonnen haben.
Sobald die Bayerischen Theatertage offiziell gestartet sind, kann hier auf dieser Seite abgestimmt werden.
Die Band mit den meisten Stimmen im landesweiten Online-Voting gewinnt den Bühnenauftritt.
Slam Elephant aus Bamberg konnten demnach die meisten Stimmen auf sich vereinen und können sich nun über einen heiß begehrten Auftritt auf dem renommierten Weltmusikfestival freuen!
Abstimmungsfenster
Die Online-Abstimmung lief 20 Tage lang.
Das Publikum konnte für einen Zeitraum von 20 Tagen online für ihre Favorit*innen abstimmen.
Jeder Eintrag folgt derselben Gliederung, unabhängig davon, um welche Art von Wettbewerb es geht. Am Anfang steht die Zählmethode: ob eine Stimme pro IP-Adresse, pro Konto, pro Gerät oder ohne feste Wiederholungsgrenze gezählt wird. Danach folgt das Abstimmungsfenster, also ab wann und bis wann eine Stimme überhaupt angenommen wird, und ob innerhalb dieses Fensters eine Wiederholung vorgesehen ist. Diese Angaben zusammen ergeben ein deutlich genaueres Bild als der bloße Name eines Wettbewerbs.
Ein weiteres Feld hält fest, was zur Disqualifikation einer Stimme oder einer teilnehmenden Person führt, etwa ein erkannter Verstoß gegen die Kontoregel oder ein technisch blockierter zweiter Versuch. Ergänzt wird jeder Eintrag um eine Quellenangabe: aus welchem veröffentlichten Dokument die Regel stammt, und um ein Prüfdatum. Ohne dieses Datum wäre ein Eintrag wenig wert, weil Teilnahmebedingungen zwischen zwei Ausgaben desselben Wettbewerbs geändert werden können, ohne dass sich der Name des Wettbewerbs ändert.
Wie ein Eintrag entsteht und aktualisiert wird
Ein neuer Eintrag beginnt immer mit veröffentlichten Teilnahmebedingungen eines Veranstalters, nie mit einer Vermutung darüber, wie ein System vermutlich funktioniert. Steht eine Angabe nicht in den Bedingungen, wird sie im Eintrag als nicht dokumentiert geführt, statt aus der Praxis vergleichbarer Wettbewerbe übernommen zu werden. Diese Trennung ist bewusst streng: Ein Eintrag gibt nur wieder, was ein Veranstalter selbst zugesichert hat, nicht das, was in der Branche verbreitet ist.
Ändert ein Veranstalter die Teilnahmebedingungen zwischen zwei Ausgaben eines wiederkehrenden Wettbewerbs, bekommt der betroffene Eintrag ein neues Prüfdatum, sobald die Änderung bekannt wird. Der alte Stand wird dabei nicht gelöscht, sondern durch den neuen ersetzt, damit ein Eintrag stets den zuletzt bekannten, veröffentlichten Stand zeigt. Ein Register, das nicht gepflegt wird, verliert genau den Wert, den seine Struktur eigentlich liefern soll.
Was das Register nicht leisten kann
Ein Eintrag zeigt, was ein Veranstalter öffentlich zusichert, nicht, ob diese Zusage im Einzelfall auch technisch durchgesetzt wird. Ob eine genannte IP-Grenze wirklich jede zweite Stimme blockiert oder nur auf dem Papier existiert, lässt sich von außen nicht prüfen. Das Register dokumentiert die Regel, nicht ihre tatsächliche Durchsetzung im Hintergrund eines Systems, und macht diesen Unterschied an jeder Stelle kenntlich.
Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten
Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.
Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.
Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.
Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.
Nein. Ein Eintrag beschreibt ausschließlich, welche Zählmethode, welches Zeitfenster und welche Ausschlussgründe ein Veranstalter selbst veröffentlicht hat. Eine Bewertung oder ein Vergleich zwischen Wettbewerben findet dabei bewusst nicht statt.
Ausschließlich aus den veröffentlichten Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, nichts sonst. Beobachtungen, Vermutungen oder einzelne Erfahrungsberichte von Teilnehmenden fließen bewusst nicht in einen Eintrag ein.
Dann bleibt das betroffene Feld im Eintrag als unklar markiert, statt eine Vermutung als gesicherte Angabe auszugeben. Diese Kennzeichnung ist selbst Teil der Methodik und wird nicht stillschweigend aufgefüllt.
Ja. Sobald eine Änderung der veröffentlichten Teilnahmebedingungen bekannt wird, bekommt der betroffene Eintrag ein neues Prüfdatum und ersetzt den vorherigen Stand vollständig, nicht nur teilweise.
Frage zu einem konkreten Wettbewerb?
Schicken Sie den Link und die Deadline. Wir lesen die Teilnahmebedingungen und sagen, wie dieser Wettbewerb zählt und was das praktisch bedeutet — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich hier nichts machen lässt.