Gewinnspielratgeber
Gewinnspielratgeber
Register der Zählregeln

reCAPTCHA bei Abstimmungen

Du klickst bei einer Abstimmung auf Absenden und siehst plötzlich ein Kästchen mit der Aufschrift Ich bin kein Roboter, oder ein Raster aus Bildkacheln, in denen du bestimmte Objekte markieren sollst. Diese Unterbrechung stammt meist von reCAPTCHA, einem Dienst von Google, der zwischen einem Formular und der tatsächlichen Verarbeitung einer Stimme geschaltet ist.

Start › Technik

Bei einer recaptcha abstimmung läuft im Hintergrund oft mehr ab, als das sichtbare Kästchen vermuten lässt: Neuere Varianten des Dienstes bewerten das Verhalten auf der Seite bereits, bevor überhaupt ein Klick erfolgt, und zeigen die bekannte Bildaufgabe nur dann, wenn diese erste Bewertung unklar ausfällt.

Zwei technisch unterschiedliche Varianten laufen unter demselben Markennamen, und die meisten abstimmenden Personen kennen aus eigener Erfahrung nur eine davon. Wer ein Formular schon einmal ganz ohne sichtbare Unterbrechung abgeschickt hat, ist vermutlich der neueren, unsichtbaren Variante begegnet, ohne es überhaupt zu bemerken. Für Menschen, die eine Bildaufgabe aus gesundheitlichen oder technischen Gründen nicht lösen können, hält die ältere, sichtbare Variante zusätzlich eine Audiofassung bereit, bei der eine kurz gesprochene Zeichenfolge abgehört und eingetippt wird.

Vom einfachen Kästchen zur unsichtbaren Bewertung

In der älteren, sichtbaren Variante genügt für die meisten Personen ein einziger Klick auf das Kästchen, danach gilt die Prüfung als bestanden und das Formular kann abgeschickt werden. Nur wenn der Dienst die Anfrage als unklar einstuft, folgt zusätzlich eine Bildaufgabe, bei der bestimmte Kacheln in einem Raster ausgewählt werden müssen, bevor es weitergeht.

In einer neueren, unsichtbaren Variante erscheint gar kein Kästchen mehr. Stattdessen vergibt der Dienst im Hintergrund einen Punktwert, der einschätzen soll, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Mensch und nicht eine Software das Formular ausfüllt. Erst wenn dieser Wert eine Anfrage als grenzwertig einstuft, kann alternativ doch noch eine sichtbare Aufgabe eingeblendet werden.

Zwischen dem ersten Laden der Seite und dem eigentlichen Klick auf das Kästchen vergeht bei der sichtbaren Variante meist ein kurzer Moment, in dem im Hintergrund bereits erste Signale erfasst werden, etwa wie sich der Mauszeiger über die Seite bewegt. Der eigentliche Klick liefert damit nur einen Teil der Grundlage, auf der die anschließende Einschätzung beruht.

Nach dem Klick zeigt das Kästchen für einen kurzen Augenblick eine Ladeanimation, bevor entweder ein Häkchen erscheint oder stattdessen ein Bildraster eingeblendet wird. Diese kurze Zwischenphase tritt bei jedem Klick auf, unabhängig davon, welches der beiden Ergebnisse am Ende folgt.

Erscheint tatsächlich ein Bildraster, verlangt die Aufgabe meist, bestimmte Kacheln mit einem konkreten Motiv auszuwählen, etwa Busse, Feuerhydranten oder Treppen, in einem Raster mit drei mal drei oder vier mal vier Feldern. Welches Motiv und welche Rastergröße gezeigt werden, wechselt von Anfrage zu Anfrage und lässt sich nicht im Voraus vorhersagen.

Die unsichtbare Variante kennt eine solche Bildaufgabe als Standardfall gar nicht: Läuft die Bewertung im Hintergrund ab, ohne dass ein sichtbares Kästchen existiert, entscheidet allein der ermittelte Punktwert, ob eine Anfrage ohne Weiteres durchgeht oder ob doch noch eine sichtbare Zusatzprüfung nachgeschoben wird. Eine eigene Audiofassung für diesen Fall gibt es nicht, weil ohne sichtbare Aufgabe auch keine Alternative dazu nötig ist.

Auf Seiten, die die unsichtbare Variante einsetzen, verlangt der Anbieter meist, dass irgendwo in der Nähe des Absende-Buttons ein kurzer Hinweis auf den eingesetzten Dienst sichtbar bleibt, selbst wenn das sonst übliche kleine Zeichen in der Ecke der Seite per Gestaltung ausgeblendet wurde. Für abstimmende Personen ist das oft die einzige sichtbare Spur dafür, dass im Hintergrund überhaupt eine Bewertung stattfindet.

Ob im selben Browser bereits ein bestehendes Konto beim Anbieter des Dienstes angemeldet ist, kann in die Einschätzung mit einfließen, ohne dass dies gegenüber der abstimmenden Person offengelegt wird. Ein Browser ganz ohne eine solche Anmeldung liefert dem Dienst dadurch weniger Zusatzinformation, was für sich genommen weder positiv noch negativ gewertet wird.

Blockiert eine Browsererweiterung oder ein Netzwerkfilter gezielt Skripte von Google, kann das dieselbe Wirkung haben wie ein blockierter Skriptaufruf bei anderen Anbietern von Sicherheitsprüfungen: Weder das Kästchen noch eine unsichtbare Bewertung lädt dann überhaupt, und das Formular lässt sich häufig gar nicht erst abschicken. Das betrifft in der Praxis vor allem Erweiterungen, die ausdrücklich gegen Google-Dienste gerichtet sind, nicht jeden allgemeinen Werbeblocker.

Was ein niedriger Punktwert für eine Stimme bedeutet

Wird eine Anfrage als wahrscheinlich automatisiert eingestuft, kann ein Voting-System sie ablehnen, ohne dass die abstimmende Person eine Fehlermeldung mit einer klaren Begründung erhält. Aus Sicht des Formulars sieht ein solcher Fall oft aus wie ein technischer Fehler, ist in Wirklichkeit aber eine bewusste Entscheidung des dahinterliegenden Bewertungssystems.

Ein niedriger Punktwert bedeutet nicht zwingend, dass tatsächlich eine Software am Werk war. Ein ungewöhnlicher Browser, ein selten genutztes Netzwerk oder ein sehr schnelles Ausfüllen des Formulars können denselben Effekt haben, obwohl eine echte Person abgestimmt hat.

Welche Schwelle ein Punktwert überschreiten muss, damit eine Stimme ohne weitere Prüfung akzeptiert wird, legt der jeweilige Betreiber des Voting-Formulars selbst fest, nicht der Anbieter des Prüfdienstes. Zwei unterschiedliche Wettbewerbe können deshalb bei rechnerisch demselben Punktwert zu einem unterschiedlichen Ergebnis kommen, weil der eine Betreiber eine strengere Grenze gewählt hat als der andere.

Ein erneuter Versuch nach einer abgelehnten Stimme wird in aller Regel als eigene, neue Anfrage bewertet, nicht als Fortsetzung der vorherigen. Ein zweiter Versuch kann deshalb zu einem anderen Punktwert führen als der erste, selbst wenn sich am Verhalten der abstimmenden Person zwischen beiden Versuchen kaum etwas geändert hat.

Sitzen mehrere Personen über dieselbe Internetverbindung im Netz, etwa in einem Haushalt, einem öffentlichen Netzwerk oder über ein gemeinsam genutztes Firmennetz, kann das für den Dienst ähnlich aussehen wie mehrere Anfragen aus einer einzigen Quelle kurz hintereinander. Das führt nicht zwingend zu einer Ablehnung, kann eine Anfrage aber eher in Richtung der grenzwertigen Einschätzung verschieben, ganz ohne dass eine der beteiligten Personen tatsächlich etwas manipuliert hätte.

Die Audiofassung existiert ausschließlich für die sichtbare Variante und ausschließlich dann, wenn tatsächlich eine Bildaufgabe erscheint. Lädt diese Audiodatei aus technischen Gründen selbst nicht, etwa wegen einer sehr langsamen Verbindung, bietet der Dienst dafür keine weitere eingebaute Ausweichmöglichkeit an, außer die Aufgabe später erneut zu laden.

Was für Teilnehmende nicht sichtbar ist

Weder der genaue Punktwert einer eigenen Anfrage noch die Schwelle, ab der ein Voting-System eine Stimme ablehnt, wird gegenüber der abstimmenden Person offengelegt. Ob eine abgelehnte Stimme am Ende überhaupt protokolliert wird, hängt vom jeweiligen System ab und lässt sich von außen nicht überprüfen.

Ob ein Betreiber wiederholt abgelehnte Anfragen von demselben Formular überhaupt aufzeichnet und wie er in diesem Fall vorgeht, richtet sich allein nach dessen eigener technischer Umsetzung. Der Anbieter des Prüfdienstes selbst liefert dazu keine für abstimmende Personen einsehbare Information.

Von außen lässt sich zudem nicht unterscheiden, ob ein bestimmtes Formular die sichtbare oder die unsichtbare Variante einsetzt, solange keine Bildaufgabe erscheint. Die unsichtbare Variante zeigt naturgemäß nichts, wenn sie nicht eingreift, und auch die sichtbare Variante kommt in vielen Fällen ganz ohne nachfolgende Bildaufgabe aus.

Manche Voting-Systeme kombinieren reCAPTCHA zusätzlich mit einer eigenen, sitespezifischen Prüfung, etwa einer Zeitsperre zwischen zwei Absendevorgängen desselben Browsers. Ob und wie eine solche zusätzliche Schicht bei einem bestimmten Wettbewerb eingesetzt wird, hat mit reCAPTCHA selbst nichts mehr zu tun und lässt sich von außen nicht am Verhalten des Dienstes ablesen.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Neuere Varianten bewerten das Verhalten im Hintergrund unsichtbar und zeigen eine Aufgabe nur, wenn diese erste Einschätzung unklar ausfällt. Bei einer eindeutigen Bewertung bleibt das Formular ohne sichtbare Unterbrechung.

Ja. Ein ungewöhnlicher Browser, ein selten genutztes Netzwerk oder ein sehr schnelles Ausfüllen können denselben niedrigen Punktwert auslösen wie eine tatsächliche Software, ohne dass eine echte Manipulation vorliegt.

Meist nicht im Detail. Der genaue Punktwert und die Ablehnungsschwelle werden gegenüber abstimmenden Personen nicht offengelegt, häufig erscheint nur eine allgemeine Fehlermeldung.

Nein. Art und Anzahl der Kacheln unterscheiden sich von Anfrage zu Anfrage und hängen von der jeweiligen Einschätzung des Dienstes ab, nicht von einer festen, wiederkehrenden Aufgabe.

Nein, jeder Versuch wird als eigene Anfrage neu bewertet. Ein zweiter Versuch kann zu einem anderen Ergebnis führen als der erste, auch wenn sich am eigentlichen Verhalten kaum etwas geändert hat.

Wenn mehrere Personen dieselbe Internetverbindung nutzen, können kurz hintereinander mehrere Anfragen aus derselben Quelle eingehen. Das kann für den Dienst ähnlich aussehen wie automatisierter Zugriff, auch wenn tatsächlich nur mehrere Menschen nacheinander abstimmen.

Frage zu einem konkreten Wettbewerb?

Schicken Sie den Link und die Deadline. Wir lesen die Teilnahmebedingungen und sagen, wie dieser Wettbewerb zählt und was das praktisch bedeutet — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich hier nichts machen lässt.

Frage stellen

Zuletzt geprüft: