Gewinnspielratgeber
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Register der Zählregeln

Datenschutz

Datenschutz betrifft auf dieser Website zwei getrennte Fragen: was beim Aufruf dieser Seiten selbst an technischen Daten entsteht, und was Leserinnen und Leser über die Datenpraxis der Plattformen wissen sollten, auf denen die hier beschriebenen Abstimmungen und Gewinnspiele tatsächlich stattfinden. Beide Fragen betreffen unterschiedliche Verantwortliche und werden deshalb hier getrennt behandelt.

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Ein Firmenname, eine Anschrift oder eine sonstige Betreiberidentität wird an dieser Stelle bewusst nicht genannt. Diese Zurückhaltung ist eine Entscheidung, kein Versehen: Die Inhalte dieser Website sind unabhängig von einzelnen Voting-Anbietern verfasst, und eine konkrete Betreiberidentität würde nichts an der beschriebenen Technik einer Abstimmung ändern. Das gilt unabhängig davon, ob eine Leserin oder ein Leser selbst abstimmt oder lediglich eine Zählregel nachschlagen möchte.

Die folgenden Abschnitte trennen deshalb bewusst zwei Ebenen: zunächst die eigene, vergleichsweise einfache Technik dieser Website, danach die deutlich umfangreichere Datenpraxis der Abstimmungsplattformen, auf die einzelne Seiten dieser Website verweisen, ohne selbst Teil davon zu sein.

Wo diese Seite auf konkrete Beispiele verweist, etwa eine E-Mail-Bestätigung oder ein eingebettetes Gewinnspiel-App, beschreibt sie damit verbreitete technische Muster, keine Angabe zu einer bestimmten, tatsächlich existierenden Plattform. Welches Muster im Einzelfall zutrifft, zeigt ausschließlich die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters selbst.

Was beim Besuch dieser Website technisch entsteht

Beim Aufruf einer Seite entstehen serverseitig übliche Protokolldaten: die IP-Adresse des anfragenden Geräts, der Zeitpunkt des Zugriffs, die aufgerufene Adresse und der verwendete Browser. Diese Angaben sind die technische Grundlage jeder Auslieferung einer Website und lassen sich nicht ohne Funktionsverlust abschalten.

Diese Website betreibt kein eigenes Nutzerkonto, keine Kommentarfunktion und keine eigene Abstimmung, über die Leserinnen und Leser selbst Stimmen abgeben könnten. Eine Nachricht über den Kontaktweg verarbeitet ausschließlich die Angaben, die diese Nachricht selbst enthält, keine zusätzlich erhobenen Profildaten.

Welche weiteren Techniken, etwa eine Reichweitenmessung oder eingebundene Schriftarten, im Detail zum Einsatz kommen, lässt sich an dieser Stelle nicht erschöpfend benennen, ohne eine konkrete technische Umsetzung zu behaupten, die es noch nicht gibt. Eine vollständige, rechtsverbindliche Erklärung würde jede tatsächlich eingesetzte Technik einzeln aufführen, nicht nur allgemein umschreiben.

Sollte künftig eine Einwilligung über einen Cookie-Banner eingeholt werden, müsste eine vollständige Erklärung zusätzlich festhalten, welche Kategorien von Cookies dabei zum Einsatz kommen und wie sich eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen lässt. Auch das lässt sich heute nicht vorwegnehmen, ohne eine Funktion zu behaupten, die diese Website aktuell nicht anbietet.

Ein Hosting-Anbieter verarbeitet die technischen Protokolldaten grundsätzlich in dessen eigenem Auftrag, unabhängig davon, wo dieser Anbieter seinen Sitz hat. Läge dieser Sitz außerhalb der Europäischen Union, müsste eine vollständige Erklärung zusätzlich die dafür vorgesehene Rechtsgrundlage einer solchen Übermittlung benennen, was ohne feststehenden Anbieter ebenfalls nicht seriös vorwegzunehmen ist.

Diese Website bindet bewusst kein Tracking-Pixel und keine eingebettete Werbung Dritter ein, wodurch auch keine Protokolldaten an einen externen Vermarkter weitergegeben werden. Das reduziert die Zahl der Stellen, die eine vollständige Erklärung überhaupt benennen müsste, ersetzt eine solche Erklärung aber nicht.

Was Abstimmungsplattformen bei einer Teilnahme allgemein erheben

Fast jede Plattform, die ein öffentliches Voting anbietet, speichert zu jeder Stimme mindestens die IP-Adresse und einen Zeitstempel, um im Nachhinein Mehrfachabstimmungen von demselben Gerät erkennen zu können. Diese Speicherung betrifft die einzelne Stimme, nicht zwingend ein dauerhaftes Nutzerprofil der abstimmenden Person.

Verlangt eine Abstimmung zusätzlich eine Bestätigung per E-Mail, speichert die Plattform diese Adresse mindestens für die Dauer des Wettbewerbs, oft länger, um eine bereits bestätigte Stimme von einer neuen Anfrage derselben Adresse unterscheiden zu können. Ein Konto bei einer sozialen Plattform bringt zusätzlich die dort ohnehin gespeicherten Kontodaten in die Abstimmung ein, ohne dass die abstimmende Person dafür etwas Zusätzliches eingibt.

Eine Abstimmung, die gegenüber anderen Teilnehmenden anonym wirkt, ist deshalb nicht automatisch auch gegenüber dem Veranstalter oder der technischen Plattform anonym. Beide sehen dabei häufig deutlich mehr, als nach außen sichtbar wird, etwa welches Gerät oder welche Adresse hinter einer bestimmten Stimme steht, selbst wenn der Name der abstimmenden Person nirgends öffentlich auftaucht.

Wie lange eine Plattform diese Daten nach dem Ende eines Wettbewerbs aufbewahrt, legt jeweils deren eigene Datenschutzerklärung fest. Eine allgemeine Frist lässt sich dafür nicht seriös nennen, weil sich dieser Zeitraum von Anbieter zu Anbieter erkennbar unterscheidet und häufig auch davon abhängt, ob eine Auswertung des Wettbewerbs noch nachträglich geprüft werden muss.

Verlangt eine Abstimmung stattdessen eine Bestätigung per SMS, speichert die Plattform zumindest vorübergehend auch die Telefonnummer, aus demselben Grund wie bei einer E-Mail-Bestätigung: um eine bereits gezählte Stimme von einer neuen Anfrage derselben Nummer unterscheiden zu können. Diese Nummer bleibt dabei technisch mit der jeweiligen Stimme verknüpft, unabhängig davon, ob sie an anderer Stelle der Abstimmung sichtbar wird.

Neben IP-Adresse und Zeitstempel setzen manche Plattformen zusätzlich technische Wiedererkennungsmerkmale des Geräts oder Browsers ein, um dieselbe Stimme auch nach einem Wechsel der IP-Adresse zuzuordnen. Diese Technik arbeitet unabhängig von einem eingeloggten Konto und lässt sich von außen kaum vollständig nachvollziehen, weil sie selten Teil der sichtbaren Oberfläche einer Abstimmung ist.

Läuft eine Abstimmung als eingebettete Anwendung innerhalb einer bestehenden sozialen Plattform, etwa als Gewinnspiel-App, erhält der Anbieter dieser Anwendung häufig zusätzlichen Zugriff auf öffentliche Kontodaten der abstimmenden Person, sobald diese die Anwendung einmal bestätigt hat. Dieser Zugriff bleibt bestehen, bis die Bestätigung aktiv widerrufen wird, unabhängig davon, ob der jeweilige Wettbewerb längst beendet ist.

Manche Plattformen setzen inzwischen auf eine bewusst sparsame Erhebung bei einer Abstimmung, etwa indem eine Stimme ausschließlich über einen einmaligen, per E-Mail verschickten Link gezählt wird, ohne dass dabei ein dauerhaftes Konto entsteht. Diese Variante reduziert die gespeicherte Datenmenge, verhindert eine Mehrfachabstimmung aber nur so lange, wie sich derselbe Link nicht mehrfach einlösen lässt.

Nutzt eine Leserin oder ein Leser eine Abstimmungsplattform, deren Anbieter außerhalb der Europäischen Union sitzt, gelten für die dortige Datenverarbeitung nicht automatisch dieselben Maßstäbe wie innerhalb der EU. Welche Garantien ein solcher Anbieter im Einzelfall bietet, müsste ebenfalls dessen eigene, dort veröffentlichte Erklärung benennen, nicht eine allgemeine Vermutung über ausländische Anbieter.

Was diese Seite nicht leisten kann

Diese Seite ersetzt keine rechtsverbindliche Datenschutzerklärung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und darf nicht als eine solche behandelt werden. Vor allem nennt sie bewusst keine konkrete Betreiberidentität und keine Kontaktadresse für formelle Auskunftsersuchen.

Für die Datenpraxis einer bestimmten Abstimmungsplattform ist ausschließlich deren eigene, veröffentlichte Erklärung maßgeblich, nicht die allgemeinen Hinweise auf dieser Seite. Wer wissen will, was ein konkreter Anbieter tatsächlich speichert, findet die verbindliche Antwort nur dort.

Wer sich vor einer Teilnahme über die eigene Datenverarbeitung informieren möchte, findet die zuständige Erklärung üblicherweise über einen Link im Fußbereich der jeweiligen Abstimmungsseite oder App, nicht über eine allgemeine Übersicht wie diese hier.

Ein Blick in die App-Berechtigungen des eigenen Geräts zeigt zusätzlich, worauf eine Abstimmungs-App überhaupt zugreifen kann, etwa Standort oder Kontakte, unabhängig davon, ob eine einzelne Nutzung diesen Zugriff tatsächlich ausschöpft. Diese Einsicht ersetzt keine Erklärung, ergänzt sie aber um einen Punkt, den kein Text von außen zuverlässig beschreiben kann.

Ob ein einmal bestätigter Zugriff auf ein Konto nach Ende eines Wettbewerbs automatisch endet, hängt von den Einstellungen der jeweiligen Plattform ab, nicht von einer Zusage der Abstimmungs-Anwendung selbst. Eine zuverlässige, plattformübergreifende Aussage dazu lässt sich an dieser Stelle nicht treffen, weil jede Plattform diesen Zugriff nach eigenen, selten öffentlich dokumentierten Regeln verwaltet.

Was Veranstalter in ihren Bedingungen verbieten

Fast jeder deutsche Wettbewerb verbietet in den Teilnahmebedingungen gekaufte, künstlich erzeugte und automatisierte Stimmen. Veranstalter können solche Stimmen für ungültig erklären, Teilnehmer ausschließen und bereits zugesprochene Gewinne aberkennen. Ein offener Aufruf an das eigene Publikum, regulär abzustimmen, ist dagegen bei den meisten Organisatoren ausdrücklich erlaubt. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie handeln.

zooundco.de rockantenne.de deutscher-engagementpreis.de

Warum normale Teilnahme unauffällig bleibt

Abstimmungssysteme prüfen Doppelabstimmungen über Konten, E-Mail-Adressen, Geräte und IP-Adressen. Wer sein Publikum offen zum Abstimmen aufruft, erzeugt genau das Muster, das diese Systeme erwarten: echte Konten, verschiedene Geräte, Stimmen verteilt über den Zeitraum. Massenhafte Stimmen aus einer Quelle fallen dagegen auf und werden häufig gar nicht erst gewertet.

sparda-vereint.de pollunit.com help.pinpoll.com

Die rechtliche Lage in Deutschland

Bei Wahlen und Abstimmungen in einer Volksvertretung ist der Kauf oder Verkauf einer Stimme strafbar. Solche Abstimmungen lehnen wir grundsätzlich ab. Bei privaten Gewinnspielen, Leserwahlen und Publikumspreisen entscheidet der Veranstalter über die Regeln; er muss die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angeben und kann Verstöße sanktionieren.

ihk.de deutscher-engagementpreis.de

Was wir garantieren und was nicht

Wir verkaufen nichts und garantieren daher kein Ergebnis. Diese Seite dokumentiert, wie Abstimmungen funktionieren. Kein Anbieter kann verhindern, dass ein Veranstalter Stimmen verwirft oder einen Teilnehmer disqualifiziert. Wenn ein Wettbewerb gekaufte Stimmen ausschließt, ist die Teilnahme verloren, und dagegen gibt es keinen Schutz.

deutscher-engagementpreis.de psd-nachbarschaftspreis.de landwirtschaft-verstehen.at

Fragen

Nein. Sie erklärt allgemein, welche technischen Daten diese Website erzeugt, und ersetzt keine vollständige, rechtsverbindliche Erklärung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

Weil diese Zurückhaltung eine bewusste Entscheidung ist. Die Inhalte dieser Website sind unabhängig von einzelnen Anbietern verfasst, und eine Betreiberidentität ändert nichts an der beschriebenen Technik.

Serverseitige Protokolldaten wie IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs, aufgerufene Adresse und verwendeter Browser, wie bei praktisch jeder ausgelieferten Website.

Häufig ja. Eine gegenüber anderen Teilnehmenden anonyme Abstimmung ist gegenüber dem Veranstalter oder der technischen Plattform meist nicht im gleichen Maß anonym.

Das legt ausschließlich die eigene Datenschutzerklärung der jeweiligen Plattform fest. Eine allgemeine Frist lässt sich dafür nicht seriös nennen.

Nein, weil diese Website weder ein eigenes Nutzerkonto noch eine eigene Abstimmung anbietet. Zusätzliche technische Hilfsmittel würde eine vollständige Erklärung einzeln benennen.

Nein. Manche Plattformen verzichten auf eine solche Bestätigung und stützen sich stattdessen allein auf IP-Adresse und technische Wiedererkennungsmerkmale des Geräts.

In der Regel nicht vollständig. Diese Technik ist selten Teil der sichtbaren Oberfläche einer Abstimmung und lässt sich höchstens über die eigene Datenschutzerklärung der Plattform erschließen.

Frage zu einem konkreten Wettbewerb?

Schicken Sie den Link und die Deadline. Wir lesen die Teilnahmebedingungen und sagen, wie dieser Wettbewerb zählt und was das praktisch bedeutet — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich hier nichts machen lässt.

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